Der Beschuldigte habe mit dem schwächeren linken Fuss getreten und führe keine Ball- oder Kampfsportarten aus. Daher müsse die Kausalität zwischen dem Fusstritt und einer möglichen schweren Körperverletzung verneint werden. Das Opfer sei unmittelbar nach dem Tritt wieder aufgestanden und habe zwölf Stunden später keine Schmerzen mehr empfunden. Es habe sich beim Tritt über einen Meter oberhalb des Bodens befunden und der Beschuldigte sei nicht gut positioniert gewesen. Die Wahrscheinlichkeit einer Tatverwirklichung sei daher klein gewesen, was gegen den Eventualvorsatz spreche.