SB180214 vom 28. Februar 2019 E. 6.4.4.). Bei diesen Fällen würden die besonderen Umstände auf den Eventualvorsatz deuten. Solche Umstände würden nicht vorliegen. Das Opfer sei auf der Stufe gesessen und habe keine Verletzungen erlitten. Dies sei auch der Grund, warum bei diversen Kampfsportarten solche Angriffe auf den Kopf erlaubt seien. Erst wenn die angegriffene Person am Boden liege, dürfe nicht mehr geschlagen werden. Das Risiko einer schweren Körperverletzung bei Fusstritten in Lufthöhe sei massiv geringer. Der Beschuldigte habe mit dem schwächeren linken Fuss getreten und führe keine Ball- oder Kampfsportarten aus.