Die Tatsache, dass er – nachdem er die Bar und den Konflikt verlassen hatte – von Zuhause mit einem Messer zurückkehrte, unterstreicht, dass er sich in erster Linie gedemütigt fühlte und sich gewissermassen Respekt resp. Genugtuung verschaffen wollte. Das war letztlich der entscheidende Grund, weshalb es zum Tritt gegen C.________ kam. Es ist zu berücksichtigen, dass das Messer unbenutzt blieb und sich der Beschuldigte nach dem Tritt nicht weiter aggressiv verhielt. Nichtsdestotrotz müssen seine Beweggründe als egoistisch bezeichnet werden.