26 Personen voraussetzt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1180/2015 vom 13. Mai 2006, E. 4.1). Gestützt auf das Beweisergebnis lag denn auch kein «äusserst heftiger, voll durchgezogener», jedoch durchaus ein mittelstarker Tritt vor. Insgesamt bleibt es ein Glücksfall, dass C.________ mit geringfügigen Verletzungen davonkam. Daran ändert auch die Konstellation im vorliegenden Fall, wo das Opfer nicht am Boden lag, sondern auf einer Treppe sass, nichts.