Dieses Wissen ist auch dem Beschuldigten ohne Weiteres anzurechnen. Wer in aufgebrachter Stimmung mit dem Fuss aufzieht und gegen den Kopfbereich eines Menschen zutritt weiss, dass er durch dieses Verhalten schwere Verletzungen verursachen kann. Das Beweisergebnis lässt denn auch keinen anderen Schluss zu: A.________ wusste um die Gefährlichkeit von Tritten an den Kopf. Trotz dieses Wissens trat A.____