Dem Beschuldigten war bewusst, dass das Opfer alkoholisiert war und eventuell noch Drogen konsumiert hatte. Der Beschuldigte wusste um die Gefährlichkeit von Tritten gegen den Kopf und damit um die naheliegende Möglichkeit einer bleibenden Schädigung, wobei es ihm Leid tat. Nach dem Tritt ging der Beschuldigte in die Bar und bestellte ein Getränk, wobei er sah, dass das Opfer wieder stand. III. Rechtliche Würdigung