Als er das Opfer auf der obersten oder zweitobersten Treppenstufe vor der Bar sitzen sah, hatte er einen Aussetzer. Aus dem Stand heraus trat der Beschuldigte das Opfer mit dem linken Fuss. Der Fusstritt traf das Opfer unerwartet und unvorbereitet gegen dessen rechten Gesichtshälfte, wodurch das Opfer zur Seite einsackte und auf den Hinterkopf bei der Treppe fielt. Der Tritt erfolgte so heftig, wie es dem Beschuldigten aus der Situation und den Positionen möglich war.