Sicherlich kann jedoch aufgrund der Aussagen des Beschuldigten gesagt werden, dass es gemäss seiner Ansicht nach weder mit voller Stärke noch ganz schwach gewesen ist. Aufgrund der Gesamtumstände nimmt die Kammer an, der Beschuldigte habe mittelstark zugetreten. Gemäss seinen eigenen Aussagen war er nämlich wütend und aufgebracht und hatte einen Aussetzer. Er war emotional deutlich aufgebracht, wie dies bereits ausgeführt wurde. Auch die Tatsache, dass er zuerst nach Hause ging, ein Messer behändigte und dann wieder zurück zum Opfer ging, um sich mit diesem zu schlagen, spricht für die Heftigkeit seiner Gefühlssituation.