62 Z. 84 f.; pag. 63 Z. 141 f.; pag. 65 Z. 53 f.; pag. 67 Z. 102 f.). Auf einer Skala von 1-10 habe er maximal mit einer 4-5 zugetreten (pag. 65 Z. 58; pag. 67 Z. 100 ff.). Jedoch gibt er ebenfalls an, das Opfer sei durch den Fusstritt auf die Seite gefallen (pag. 62 Z. 85; pag. 66 Z. 74). Das Opfer sei seitwärts heruntergefallen (pag. 67 Z. 114). Auch wenn der Beschuldigte in seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme später noch in Bezug auf die Stärke seines Fusstrittes ausführte, das Opfer sei ja auch nicht «gleich auf dem Boden gewesen» (pag.