Hätte der Beschuldigte schliesslich so Angst vor dem Opfer und dessen Kollegen gehabt, wäre er nach dem Fusstritt nicht in die Bar hineingegangen und hätte etwas getrunken. Seine diesbezüglichen Aussagen, er habe nur auf die Polizei gewartet, erscheinen der Kammer unglaubhaft, zumal er einmal ausgesagt hat, man habe ihm gesagt, die Polizei komme (pag. 560 Z. 33 f.), und einmal wusste er von sich aus, dass die Polizei kommen werde (pag. 563 Z. 38).