Gemäss IRM-Gutachten sei denkbar, dass zumindest ein Teil der erlittenen Verletzungen durch Fusstritte entstanden sein könnten. Tritte gegen den Kopf seien grundsätzlich geeignet, schwerwiegende, allenfalls lebensgefährliche Verletzungen herbeizuführen. Ob im vorliegenden Fall äusserst heftig zugetreten worden sei, bestätigt das IRM-Gutachten nicht, aus der Untersuchung sei – soweit beurteilbar – hervorgegangen, dass keine Hinweise für das Vorliegen einer akuten Lebensgefahr bestanden haben.