_ provoziert fühlte. Auch der Forensik-Rapport äussert sich lediglich zu den erlittenen Verletzungen, nicht aber zu deren Ursache resp. einem «äusserst heftigen (voll durchzogenen)» Tritt im Sinne der Anklageschrift. Sowohl aus dem Forensik-Rapport als auch dem IRM-Gutachten geht hervor, dass die konkreten Folgen des Fusstritts eher gering waren. Insgesamt halten beide Rapporte fest, was ohnehin nicht bestritten ist, und helfen für die Beantwortung der zentralen Beweisfragen nicht weiter.