Weiter sei das Opfer, welches alkoholisiert gewesen sei, wehrlos gewesen. Der Geschädigte habe keine Abwehrchance gehabt und dies habe der Beschuldigte ausgenutzt. Er habe gesehen, dass das Opfer auf der Treppe gesessen sei. Wer einem solchen Opfer gegen den Kopf trete, dass dieses auf hartem Boden aufschlage – und wie hier auf den Hinterkopf neben eine Kante – nehme eine schwere Verletzung in Kauf. Insbesondere bei einem mittelschweren Tritt und der vorliegenden Bewegung, des Zustandes des Beschuldigten und des Opfers ohne Abwehrchancen. Dass nicht Schlimmeres geschehen sei, sei dem Zufall oder dem Glück zu verdanken.