18 D.________ zeigen, wonach dieser auf die Frage der Verteidigung geantwortet habe, das Opfer sei auf den Hinterkopf gefallen, neben eine Kante bei der Treppe. Daher sei mindestens von einem mittelschweren Tritt auszugehen. Auch das IRM- Gutachten zeige, dass es ein mittelschwerer Tritt gewesen sei. Dies passe auch auf den vom Beschuldigten vorgezeigten Tritt ans Gesicht des Opfers überein. Zudem sei eine ärztliche Abklärung empfohlen worden, da es zu bleibenden Schäden hätte führen können.