Der Beschuldigte habe das Opfer weder verletzen noch töten oder ihm einen Schaden zufügen wollen. Der Kopf sei nicht das Ziel seines Fusstritts gewesen. Dies, da das Opfer weit weg auf der Treppe gesessen sei. Er habe auch ausgesagt, dass er die Kontrolle nicht verloren habe. Anlässlich der Berufungsverhandlung habe er anschaulich beschrieben, was passiert sei. Es sei kein starker Fusstritt gewesen, ansonsten zumindest eine leichte Gehirnerschütterung hätte resultieren sollen. Das IRM-Gutachten ziehe keine Rückschlüsse der Kopfverletzungen in Bezug auf die Schuhsohle und habe nur geringe Verletzungen aufgeführt.