17 zu bezeichnen und von seinen Aussagen abzuweichen. Es seien daraus keine gravierenden Schäden entstanden und das Opfer sei nicht am Boden gelegen. Aus dem Stand heraus sei es in dieser Situation und mit dem linken, schwächeren Fuss sowie mit leichten Stoffschuhen gar nicht möglich, rund einen Meter oberhalb des Bodens stark zu treten. Der Beschuldigte spiele kein Fussball, sodass sein linker Fuss trainiert wäre. Der Beschuldigte habe das Opfer weder verletzen noch töten oder ihm einen Schaden zufügen wollen.