7.6 Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung brachte namens des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung zusammengefasst Folgendes vor (pag. 566 f.): Der Beschuldigte habe mit dem linken und damit schwächeren Fuss getreten. Vorliegend bestritten werde die Stärke des Fusstrittes und was der Beschuldigte damit habe erreichen wollen. Es stelle sich die Frage, ob der Schlag geeignet sei, eine schwere Körperverletzung zuzufügen. Der Beschuldigte habe ausgesagt, er habe auf einer Skala von eins bis zehn maximal mit einer vier bis fünf getreten.