Nahm A.________ durch das geschilderte Tatvorgehen die naheliegende Möglichkeit einer bleibenden Schädigung (schwere Verletzungen im Bereich des Kopf/Schädels, Brüche mit entsprechenden Blutungen, schwere Verletzungen der Augen und anderer Strukturen) bei C.________ zumindest in Kauf und fand er sich damit ab? A.________ wusste um die Gefährlichkeit von Tritten in den Kopf. Er dachte aber nicht daran, C.________ zu verletzen oder ihm einen Schaden zuzufügen.