16 C.________ sowie der anderen Barbesucher verärgert von Zuhause zur G.________(Lokal) zurückkehrte. Sie kam weiter zu folgendem Beweisergebnis: Nach Würdigung der relevanten Beweismittel lassen sich die Beweisfragen wie folgt beantworten: Liegt ein «äusserst heftiger (voll durchgezogener)» Tritt gemäss Anklageschrift vor? Nein, es liegt ein mittelstarker Tritt gegen den Kopf von C.________ vor.