14 warum er zurückgegangen sei, obwohl er sich bedroht gefühlt habe, dass er (C.________) ihn geschlagen habe. Er habe dies wie fortführen wollen. Er habe sich mit diesem weiterschlagen wollen. Dass man sich schlägt, sei für ihn wie ein Aussetzer, welchen er beschrieben habe. Seine Reaktion darauf sei wie ein Aussetzer gewesen, welcher nicht sein solle. Dies sei nicht nötig gewesen. Er sei nach dem Fusstritt wieder in die Bar gegangen, da er gewusst habe, dass die Polizei komme. Es werde sicher die Polizei kommen. Wieso solle er etwas verstecken.