Wenn er jetzt überlege, würde er weggehen. Wieso sollte er einen Ort verlassen, wenn er das Recht habe, dort zu sein, um etwas zu trinken. Er (C.________) sei «zu seinem Ort» gekommen. Er wolle sich nicht rechtfertigen. Wenn ihn jemand schlage, dürfe er sich auch wehren. Jetzt würde er weggehen. Auf die Frage, ob er C.________ gedroht habe oder nicht, gab der Beschuldigte an, es sei darum gegangen, dass sich dieser bedroht fühle. Er habe C.________ nicht gesagt, dass er ihn mit dem Messer töte oder sonst etwas. Weiter sagte der Beschuldigte auf die Folgefrage, was der Unterschied zwischen bedrohen und bedroht fühlen sei, dass er gewollt habe, dass C.________ Angst habe. Nicht Angst.