409 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung machte der Beschuldigte zusammengefasst und soweit relevant zur Sache folgende Aussagen (pag. 556 ff.): Auf die Frage, wie es dazu kam, dass er am späten Abend des 10. Februar 2020, nachdem er die Bar bereits verlassen habe, wieder mit einem Küchenmesser zur Bar zurückgekehrt sei, antwortete der Beschuldigte, er sei angetrunken und wütend gewesen. Seine Mutter sei wegen Herzproblemen genau an diesem Abend im Spital gewesen. Er habe sich bedroht gefühlt. Alle, welche dort gewesen seien, seien «wie gegen ihn» gewesen. Alle seien mit C.________ gewesen und hätten mit ihm gelacht.