12 Er habe im Jahr 2018 an der N.________ ein Lokal geführt. Er sei Gast gewesen, als er in der Bar «G.________» am 10. Februar 2020 die Polizei gerufen habe. Es sei wohl ein Tumult gewesen. C.________ sage ihm etwas. Dieser sei auch ein Gast gewesen. Er habe die Polizei sicher nicht grundlos gerufen, es komme ihm aber nicht mehr in den Sinn, warum. Er habe den Beschuldigten auch nicht mehr gesehen. C.________ sei ein guter Kunde von ihm gewesen, er würde ihm helfen, könne sich aber nicht mehr an den Vorfall erinnern.