Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung; Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 90.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 1'080.00. - Urteil vom 2. Mai 2019: Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern; Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 90.00. - Urteil vom 19. Juni 2019: Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern sowie Übertretung der Verkehrsregelverordnung gemäss Art. 96 Verkehrsregelverordnung (VRV; SR 741.11);