Im Gutachten werden weiter die Resultate des forensisch-toxologischen Abschlussberichts vom 20. März 2020 (p. 53 ff.) erläutert. Die Blutalkoholanalyse habe bei C.________ eine Alkoholkonzentration von 1.79 Gew. ‰ zum Zeitpunkt der Blutentnahme ergeben, was zurückgerechnet auf den Ereigniszeitpunkt einer minimalen resp. maximalen Blutalkoholkonzentration von 1.92 ‰ resp. 2.93 ‰ entspreche (p. 50). Weiter seien die immunologischen Vortests positiv auf Kokain verlaufen und es hätten Hinweise auf Mischkonsum von Kokain und Alkohol vorgelegen.