Bezüglich des geltend gemachten Fusstritts gegen den Kopf und der Schwellung/Unterblutung am rechten Ohr sei eine klinische ärztliche Abklärung empfohlen worden. Bezüglich möglicher bleibender Schäden in Zusammenhang mit der Schwellung und Unterblutung am rechten Ohr (sog. Othämatom) müsse der weitere Heilungsverlauf abgewartet werden, als Folgen seien etwa Deformationen und Infektionen des Ohrknorpels denkbar. Die übrigen beschriebenen äusserlich sichtbaren Verletzungen würden erfahrungsgemäss folgenlos abheilen.