Gemäss der ärztlichen Beurteilung seien die anlässlich der körperlichen Untersuchung von C.________ festgestellten Hautein- und –unterblutungen, Hautrötungen und –abschürfungen am Kopf, am rechten Handrücken und am linken Oberarm Folgen stumpfer Gewalteinwirkung und zeitlich mit einer Entstehung mehrere Stunden vor der körperlichen Untersuchung vereinbar. Die Verletzungen könnten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein, wobei eine Entstehung zumindest eines Teils der Verletzungen durch Fusstritte denkbar sei.