Die immunologischen Vortests der Urinprobe auf gängige Drogen und häufig missbrauchte Medikamente seien positiv auf Cannabinoide verlaufen, wobei eine quantitative Analyse auf THC der Blutprobe erforderlich sei, um zu beurteilen, ob A.________ zum Zeitpunkt des Ereignisses unter Cannabiseinfluss gestanden habe. Rechtsmedizinisches Gutachten zur körperlichen Untersuchung von C.________ vom 22. Mai 2020 (p. 48 ff.)