Im rechtsmedizinischen Gutachten werden die Resultate aus der forensisch-toxikologischen Untersuchung von A.________ gemäss Abschlussbericht vom 20. März 2020 (p. 42 ff.) erläutert. Bei A.________ habe die minimale, rückgerechnete Blutalkoholkonzentration 0.98 Gew. ‰ betragen, wobei A.________ einen Nachtrunk geltend gemacht habe (p. 44). Die immunologischen Vortests der Urinprobe auf gängige Drogen und häufig missbrauchte Medikamente seien positiv auf Cannabinoide verlaufen, wobei eine quantitative Analyse auf THC der Blutprobe erforderlich sei, um zu beurteilen, ob A.___