_ habe ausserdem Schmerzen im Bereich der linken Rippenregion geltend gemacht. Hinsichtlich der vollständigen medizinischen Befunde sowie der Beurteilung der Verletzungen werde auf den Bericht des IRM verwiesen. A.________ habe oberflächige Verletzungen in Form von Rötungen, Hautabschürfungen und Hauteinblutungen aufgewiesen, auf Anfrage aber keine besonderen Verletzungen geltend gemacht. Rechtsmedizinisches Gutachten zur körperlichen Untersuchung von A.________ vom 22. Mai 2020 (p. 37 ff.)