Der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei wurde am 11. Februar 2020 aufgeboten, um die Verletzungen der beiden Beteiligten zu untersuchen und sie zu dokumentieren. Bei C.________ wurden mehrere Verletzungen in Form von Rötungen, Hautabschürfungen, Hauteinblutungen und Schwellungen festgestellt. Insbesondere habe das Opfer Rötungen und Abschürfungen auf der Schädeloberseite, Verletzungen am rechten Ohr und im Bereich des linken Auges sowie eine Schleimhautverletzung auf der Innenseite der Oberlippe aufgewiesen. C.________ habe ausserdem Schmerzen im Bereich der linken Rippenregion geltend gemacht.