7.3 Objektive Beweismittel 7.3.1 Vorinstanzliche objektive Beweismittel Auf die zutreffenden Zusammenfassungen der objektiven Beweismittel kann verwiesen werden (pag. 406 ff.). Der Vollständigkeit halber werden diese nachfolgend zitiert: Anzeigerapport vom 17. April 2020 (p. 10 ff.) Dem Anzeigerapport ist zu entnehmen, dass C.________ von D.________ als Person bezeichnet wurde, die von A.________ geschlagen worden sei. C.________ habe eine Schwellung am linken Auge aufgewiesen, welche auf den Fusstritt zurückzuführen sei. Weitere sichtbare Verletzungen habe er nicht gehabt.