8 7. Beweiswürdigung 7.1 Beweismittel 7.2 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Grundsätzlich kann auf die allgemeinen Theoretischen Grundlagen der Vorinstanz betreffend Beweiswürdigung verwiesen werden (pag. 403 f.). Das Gericht würdigt das Ergebnis der Beweisaufnahme und fällt das Urteil nach seiner freien, aus der Hauptverhandlung und den Akten gewonnenen Überzeugung (Art. 350 Abs. 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 StPO).