I.2-I.4 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 383]). Ebenfalls rechtskräftig ist der Beschluss der Rückgabe des Küchenmessers gemäss Ziff. III.1. des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Angefochten und von der Kammer zu beurteilen sind demgegenüber der vorinstanzliche Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 10. Februar 2020 in E.________ z.N. von C.________, die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe und Landesverweisung) und die Kosten- und Entschädigungsfolgen.