2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen); 3. der Rückgabe des Küchenmessers an A.________ nach Rechtskraft des Urteils. II. A.________ sei schuldig zu erklären wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 10. Februar 2020 in E.________ z.N. von C.________. III. A.________ sei gestützt hierauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung von Art. 22, 40, 43, 47, 48a, 49 Abs. 1, 66a Abs. 1 lit. b, 122, 166 StGB;