Weiter beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen und erhob Anschlussberufung. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, wovon 17 Monate zu vollziehen und für eine Teilstrafe von 17 Monaten der Vollzug mit einer Probezeit von fünf Jahren aufzuschieben sei, zu einer Landesverweisung von acht Jahren (mit Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem) und zur Bezahlung der gesamten erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Weiter seien die gesetzlich notwendigen Verfügungen zu treffen (zum Ganzen: pag.