II. der Unterlassung der Buchführung, begangen in der Zeit von 2017 bis zum 30. Oktober 2019 in E.________; III. der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, begangen am 04. März 2020 in E.________; IV. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen 4.1. am 9. Februar 2020 in E.________, durch Konsum eines THC-haltigen Joints; 4.2. Ende Januar 2020 in E.________, indem er zwei Linien Kokain konsumierte.