Der gebotene Zeitaufwand ist leicht unterdurchschnittlich. Unter Berücksichtigung der Kriterien erachtet die Kammer vorliegend eine Ausschöpfung des Tarifrahmens (CHF 50.00 bis CHF 12'500.00; vgl. oben Ziff. 24.1) um etwas mehr als 30% und damit ein Honorar von CHF 4'000.00 als geboten. Das Honorar ist vorliegend im Rahmen der PKV als Pauschale festzulegen, ohne dass die einzelnen zu berücksichtigenden Arbeitsstunden oder der gebotene Stundensatz im Einzelnen zu prüfen wäre.