Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwältin D.________ mit Honorarrechnung vom 16. Juni 2022 ein Honorar von CHF 5'911.50 geltend, sich zusammensetzend aus einem Aufwand von 21.5 Stunden zu CHF 250.00, Auslagen von CHF 30.50 und Mehrwertsteuer von CHF 422.65. Die Kammer erachtet das geltend gemachte Honorar in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als nicht in diesem Umfang geboten bzw. als zu hoch. Die Bedeutung der Streitsache ist aus objektiver Sicht zu bewerten.