25. Entschädigung der Privatklägerin 25.1 Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 433 Abs. 1 Bst. a StPO hat die Privatklägerschaft gegenüber der beschuldigten Person Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn sie obsiegt. Die Entschädigungspflicht erfasst die notwendigen Aufwendungen im Verfahren, deren Bemessung im richterlichen Ermessen liegt. 25.2 Erste Instanz Rechtsanwältin E.________ machte im erstinstanzlichen Verfahren mit Kostennote vom 5. April 2021 (pag.