24.2 Erste Instanz Der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 6. April 2021 (pag.175 f.) ist ein Anwaltshonorar von CHF 9'600.00, zuzüglich Auslagen in der Höhe von CHF 247.00 sowie Mehrwertsteuer von CHF 758.20 zu entnehmen, was eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 10'605.20 ergibt. Die Kammer erachtet dieses Honorar im erstinstanzlichen Verfahren – in Anbetracht der genannten massgeblichen Kriterien – als angemessen und geboten.