(Hotel) noch ziemlich weit entfernt lag. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte der Privatklägerin sehr kurze Fristen setzte (innerhalb von zwei Tagen hätte die Privatklägerin das Hotelzimmer buchen und dem Beschuldigten den Termin bestätigen müssen), weshalb Letztere umgehend reagieren musste. Der Beschuldigte hat alles aus seiner Sicht Notwendige getan, um den Erfolg des Delikts zu begünstigen. Eine Reduktion von 40 Strafeinheiten für die versuchte Begehung erscheint mit Blick auf die Gesamtumstände als angemessen.