________ bzw. am 6. August 2019 in Y.________ z.N. der Privatklägerin, freizusprechen. 14. Versuchte Nötigung 14.1 Theoretische Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der versuchten Nötigung kann – um unnötige Wiederholungen zu vermeiden – vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 226 f., S. 40 f. der Urteilsbegründung). 14.2 Subsumtion Die Privatklägerin wurde vom Beschuldigten vor die Wahl gestellt, entweder sie trifft sich mit ihm im Hotel J.____