13. Versuchte Vergewaltigung und versuchte sexuelle Nötigung 13.1 Theoretische Ausführungen zu Art. 189 und 190 StGB Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zu Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 StGB (Vergewaltigung) sind zutreffend, darauf kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 221 ff. und pag. 224 ff.; S. 35 ff. und S. 38 ff. der Urteilsbegründung). Ergänzend und präzisierend ist (nochmals) Folgendes zu erwähnen: