Aus dem zweiten Brief, welchen der Beschuldigte am 6. August 2019 auf den Bürotisch der Privatklägerin legte, ergibt sich unmissverständlich, dass er die Privatklägerin vor die Wahl stellte, entweder trifft sie sich mit ihm an einem bestimmten Datum im Hotel J.________ (Hotel), Zimmer 421, oder er wird ihrem Ehemann und ihrer Familie (Eltern, Schwester) die geheime Liebesbeziehung offenbaren, indem er diesen ein ziemlich krasses Schreiben samt Fotos und Beweisen zukommen lässt. Aus dem Brief geht sodann auch klar hervor, dass der Beschuldigte bei diesem Treffen nochmals Geschlechtsverkehr wollte.