Auf Frage, weshalb er der Privatklägerin damals nicht einfach geschrieben habe, dass er ein Gespräch wünsche und sie ihn kontaktieren solle, gab er zu Protokoll: «Ich konnte damals nicht anders» (pag. 315 Z. 42 ff.). Schliesslich liegt der Kammer der von der Privatklägerin am 13. Juni 2022 eingereichte Bericht des psychiatrischen Ambulatoriums O.________ vom 11. Mai 2022 vor (pag. 306 f.). Aus diesem Bericht geht insbesondere hervor, dass die Privatklägerin seit dem 30. September 2021 eine sozialpsychiatrische Behandlung mit vierwöchentlichen Terminen in Anspruch nimmt.