Er habe sich erhofft, dass die Privatklägerin auf irgendeine Art und Weise auf ihn zukommen werde. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass die Privatklägerin den Inhalt des Briefs so ernst nehmen werde, denn diese habe ja gewusst, dass er nicht so sei. Er habe sich damals in einem speziellen emotionalen Zustand befunden und mit diesem Brief habe er seinen Frust «abladen» wollen. Er habe einfach gewollt, dass die Privatklägerin verstehe, was in ihm vorgehe (pag. 315). Auf Frage, weshalb er der Privatklägerin damals nicht einfach geschrieben habe, dass er ein Gespräch wünsche und sie ihn kontaktieren solle, gab er zu Protokoll: