Die Privatklägerin gab – in Übereinstimmung mit ihren vorherigen Aussagen – insbesondere an, dass sie zwischen zwei Optionen habe entscheiden müssen: «Entweder erfährt mein Mann von der ausserehelichen Beziehung durch einen Brief oder ich habe Sex in einem Hotel, welchen ich nicht will» (pag. 312 Z. 33 ff.). Beide Optionen seien für sie schlecht gewesen. Sie sei ratlos gewesen, habe Angst gehabt und sei mit der Situation total überfordert gewesen. Sie habe nicht abschätzen können, was passieren würde.