A.________ wusste, dass er durch die von ihm im vorerwähnten Schreiben beziehungsweise in den vorerwähnten Passagen gemäss Ziff. 1 geäusserte Drohung, die bis dahin geheim gehaltene gemeinsame Liebesbeziehung beziehungsweise Affäre dem Ehemann von C.________, deren Vater und deren Schwester offenzulegen, beziehungsweise mit einem Schreiben («krasses Schreiben»), welches er angeblich verfasst habe, unter Beilage von Fotos und weiteren diesbezüglichen Beweismitteln bekannt zu geben, die Frau unter starken psychischen Druck setzte, zumal das erhebliche Risiko bestand, dass dadurch die Ehe von C._