Schliesslich stellte Rechtsanwalt B.________ anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. Juni 2022 namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 332): 4 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. April 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als die Schadenersatzforderung der Privatklägerin abgewiesen wurde. 2. A.________ sei freizusprechen von den Vorwürfen 2.1 der versuchten Vergewaltigung und versuchten sexuellen Nötigung 2.2 der versuchten Nötigung